EU-Länder können über den Anbau von gv-Pflanzen künftig selbst entscheiden
EU-Ministerrat und Europa-Parlament haben sich geeinigt: Künftig können einzelne Mitgliedsstaaten den Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen auf ihrem Gebiet untersagen. Ein solches Verbot muss für jede neu zugelassene gv-Pflanze einzeln ausgesprochen und begründet werden. Generelle Verbote sind nicht erlaubt. Im Kern hat sich der Ministerrat mit seinen im Sommer beschlossenen Verfahrensregeln durchgesetzt. Die abschließenden Abstimmungen im Januar gelte nur noch als Formsache, schreibt das Portal Transgen.