VBIO nimmt Stellung zu geplanten Änderungen in der Biostoffverordnung
In seiner Stellungnahme zum jüngst vorgelegten Referentenentwurf begrüßt der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) ausdrücklich das Ziel, die Biostoffverordnung (BiostoffV) an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen und zugleich Verfahren zu modernisieren und zu entbürokratisieren. Dies gilt insbesondere für digitale Unterweisungen, den Übergang von Schrift- zu Textformerfordernissen, die Nutzung externer Expositionsdatenbanken und medienbruchfreie elektronische Verfahren. Bei einigen der vorgesehenen Änderungen sieht der VBIO jedoch Konkretisierungs- beziehungsweise Anpassungsbedarf – etwa bei der Erweiterung des Biostoffbegriffs (§ 2 Abs. 1 Nr. 2), bei der Abgrenzung von Tätigkeiten mit ubiquitär vorkommenden Biostoffen (§ 2 Abs. 7 Nr. 2) oder bei der digitalen Unterweisung (§ 14).