Heute hat die Europäische Kommission die erste Unionsliste zu der neuen EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten veröffentlicht, berichtet das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Damit ist verbindlich festgelegt, für welche Arten die durch die Verordnung geltenden Regelungen zur Prävention und zum Management greifen. Für die nun 37 in der Unionsliste aufgeführten Arten, darunter 14 Pflanzen, gelten Verbote von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Tauchen trotzdem Individuen in der freien Natur auf, sind sie umgehend zu beseitigen oder es ist zumindest ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Für weit verbreitete invasive gebietsfremde Arten müssen nach den Kriterien der Verordnung geeignete Managementmaßnahmen identifiziert werden; vielfach kann dazu an bewährte Kontrollsysteme angeknüpft werden, die in Deutschland bereits für invasive Arten wie Signalkrebs oder Waschbär ergriffen werden, die versuchen, eine weitere Verbreitung zu verhindern. Komplett beseitigen lassen sich viele der in weiten Teilen des Bundesgebiets vorkommenden Arten nicht mehr. Das Ministerium bereitet derzeit ein Durchführungsgesetz vor, welches ein effizientes Instrumentarium zur Durchführung und Durchsetzung der Vorgaben der Verordnung in Deutschland bereitstellen soll.
Quelle: BfN