DFG begrüßt EU-Übereinkunft zu neuen Züchtungstechniken
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt die von der Europäischen Union bekannt gegebene vorläufige Vereinbarung zu einem neuen rechtlichen Rahmen für Pflanzen, die mit neuen Züchtungstechniken (New Genomic Techniques, NGT) hergestellt werden. Die Vereinbarung sieht vereinfachte Regeln für sogenannte NGT-1-Pflanzen vor, die auch durch konventionelle Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Für sie entfallen die strengen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten, die für andere mit neuen Züchtungstechniken erzeugte Pflanzen (NGT-2) weiterhin gelten. „Diese Neubewertung von Pflanzen, die mit neuen Züchtungstechniken erzeugt werden, wird der Wissenschaft in Deutschland einen Schub verleihen“, sagt DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. „Der in den Verhandlungen erzielte politische Durchbruch stärkt den Forschungsstandort Europa und eröffnet neue Wege für eine klimaresiliente und ressourcenschonende Landwirtschaft. Wichtig ist nun, dass die neuen Regelungen auch zügig im EU-Parlament und im EU-Rat bestätigt und in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden“, so Becker.