Satzung
Satzung der Horst Wiehe-Stiftung der Deutschen Botanischen Gesellschaft e.V.
§ 1
Das Stiftungskapital von 50.000,- (fünfzigtausend) Deutsche Mark (25.564,50 EURO) - gespendet 1991 von Herrn Horst Wiehe - ist von der Deutschen Botanischen Gesellschaft so anzulegen, dass aus seinem Ertrag der Stiftungspreis bestritten werden kann. Eine Änderung der Satzung durch den Vorstand der DBG erfolgte am 16.2.2012 in Zusammenhang mit der Erhöhung des Stiftungskapitals auf 75.564,50 EURO aus Mitteln der Deutschen Botanischen Gesellschaft.
§ 2
Der Preis trägt den Namen "Förderpreis der Horst Wiehe-Stiftung". Er wird vergeben für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit über ein ausschließlich botanisches Thema. Berücksichtigt werden nur Arbeiten junger Wissenschaftler/innen bis zur erfolgten Habilitation, aber auch hervorragende Dissertationen. Bei multipler Autorschaft soll der Preis an denjenigen fallen, der den entscheidenden wissenschaftlichen Beitrag geleistet hat. Die Autoren/innen können beliebiger Nationalität sein.
§ 3
Der Preis besteht aus:
- einer Urkunde, die den Namen des/der Preisträgers/in sowie den Titel der preisgekrönten Arbeit enthält und vom Präsidenten der Gesellschaft unterzeichnet ist.
- einem Geldbetrag. Der Vorstand der DBG entscheidet zeitnah vor der Verleihung über die Höhe des Preisgeldes.
Der Preis kann auf zwei Preisträger verteilt werden.
§ 4
Der Preis wird erstmals 1993, künftig alle 2 Jahre verliehen. Ein Ertragsüberschuss, entstanden auch durch eine eventuelle Nichtverleihung des Preises, kann dem Stiftungskapital zugeschlagen werden.
§ 5
Bei Anwachsen des Stiftungskapitals kann die Dotation des Preises erhöht werden, wenn es die Verzinsung erlaubt. Hierüber entscheidet der Vorstand. Die Verwaltungskosten sind so niedrig wie möglich zu halten.
§ 6
Der Vorstand der Deutschen Botanischen Gesellschaft stellt gleichzeitig die Jury dar. Die Breite des Faches ist zu berücksichtigen. Die Jury entscheidet über die Verleihung des Preises mit einfacher Stimmenmehrheit.
§ 7
Der Preis wird auf der dem Entscheid der Jury folgenden Mitgliederversammlung der Gesellschaft/ Botanikertagung durch den Präsidenten überreicht.
§ 8
Vorschläge zur Prämierung können von jedermann an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden. Man kann sich auch selbst um den Preis bewerben.
Im Namen der Deutschen Botanischen Gesellschaft dankt der Gesamtvorstand Herrn Horst Wiehe für diese großzügige Stiftung, die eine weitere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unseres Fachgebietes ermöglicht.
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Satzung veröffentlicht in "BOTANICA ACTA", Band 104, A 9-10 (1991). Die Ausschreibung des Preises erfolgt auf der Website der DBG, früher auch in den Zeitschriften Plant Biology bzw. Actualia (früher: BOTANICA ACTA).