DBG · Politik

Statement: Keine Nachweismethode für genomeditierte Nutzpflanzen

Die gentechnische Methode, mit der ein genetisch veränderter Raps erzeugt wurde, lässt sich nicht mit einer quantitativen Polymerasekettenreaktion (qPCR) nachweisen. Dies kann nicht so funktionieren, wie es ein kürzlich in der Zeitschrift Foods erschienener Artikel nahelegt1). Die im Foods-Artikel beschriebene Methode eignet sich lediglich für den Nachweis und die Quantifizierung einer spezifischen Punktmutation im Gen AHAS1C. Diese Mutation ist in der von der Firma Cibus entwickelten Raps-Sorte Falco enthalten, die resistent gegen Sulfonylharnstoff- und Imidazolinon-Herbizide ist. Die Methode weist also lediglich ein spezielles DNA-Muster in dieser Raps-Pflanze nach.

Die in der Zeitschrift erwähnte Methode eignet sich jedoch nicht, die Ursache der Punktmutation festzustellen, also ob sie durch die modernen Methoden der Genomeditierung entstand oder durch ungerichtete, zufällige Mutagenese etwa nach radioaktiver Bestrahlung. Somit steht auch keine Methode zur Verfügung, mit Genscheren erzeugte Nutzpflanzen durch eine quantitative Polymerasekettenreaktion (qPCR) nachzuweisen.

Es ist zudem keineswegs sicher, dass die untersuchten Rapslinien tatsächlich durch Genomeditierung mit Hilfe der Oligonukleotid-vermittelten Mutagenese (ODM) erzeugt wurden. Im Gegenteil ist vielmehr davon auszugehen, dass die Punktmutation in dem oben genannten Gen der Elternlinie BnALS-57 nicht durch ODM, sondern spontan während der Gewebekultur entstanden ist (somaklonale Variation), wie eine Studie nahelegt2).
 
Diese Methode ist somit ungeeignet, durch Genomeditierung erzeugtes Saatgut (im Sinne der EU Direktive 2001/18/EC) von nicht reguliertem Saatgut (also in der EU-Direktive ausgenommenen Verfahren wie Strahlungs- oder chemische Mutagenese) zu unterscheiden.

Eine Nachweismethode für die genetischen Veränderungen von Pflanzen, die mit den neuen Verfahren der Genom-Editerung entstanden sind, wäre die Voraussetzung um die oben erwähnte, vom EuGH erlassene Richtlinie umsetzen zu können. Demnach müssen die neuen Methoden wie die frühere Gentechnik reguliert werden, in der jedoch oft fremde Gene eingebracht wurden, die sich einfach nachweisen lassen.

Auch wenn der Foods-Artikel dies nahelegt, ist es weiterhin nicht möglich mit Genomeditierung erzeugte Nutzpflanzen von in der Natur zufällig mutierten oder durch radioaktive bzw. chemische Mutagenese entstandenen Pflanzen zu unterscheiden.   

Die DBG appelliert daher weiterhin an das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, die bestehende europäische Richtlinie für die Präzisionszüchtung für Pflanzen, zu überarbeiten und wissenschaftliche Erkenntnisse über die Genomeditierung zu berücksichtigen.

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Prof. Dr. Andreas P.M. Weber (Biochemie der Pflanzen, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),
Sprecher des Exzellenz-Clusters für Pflanzenforschung CEPLAS und
Präsident unserer Deutschen Botanischen Gesellschaft (DBG)


1) Chhalliyil et al. (2020): A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant. Foods, 9, 1245

2) Novel Food Information - Cibus Canola Event 5715 (Imidazolinone and Sulfonylurea Herbicide Tolerant). https://www.canada.ca/en/health-canada/services/food-nutrition/genetically-modified-foods-other-novel-foods/approved-products/novel-food-information-cibus-canola-event-5715-imidazolinone-sulfonylurea-herbicide-tolerant.html). Kanadisches Gesundheitsministerium, abgerufen am 9.9.2020