Die Bundesregierung verbessert die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland, schreibt das BMBF in einer Pressemitteilung. Das Bundeskabinett habe dazu heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Damit sollen unsachgemäße Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb künftig unterbunden werden. Bei der sogenannten sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung muss die Befristungsdauer laut dem Gesetzentwurf künftig der Dauer der angestrebten Qualifikation - etwa einer Promotion - angemessen sein. Bei einer Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sie der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll sich künftig zudem klar ergeben, dass die sachgrundlose Befristung nur zulässig ist, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. Damit wird zugleich unterbunden, dass Daueraufgaben durch befristetes Personal erledigt werden, das keine wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung anstrebt.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte bereits im Juli beklagt, dass der Gesetzentwurf noch zu viele Schlupflöcher enthalte.
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