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Deutsche Botanische Gesellschaft e. V.

Satzung für die Horst Wiehe-Stiftung

§ 1

Das Stiftungskapital von 50.000,- (fünfzigtausend) Deutsche Mark (25,564,50 €) - gespendet 1991 von Herrn Horst Wiehe - ist von der Deutschen Botanischen Gesellschaft so anzulegen, dass aus seinem Ertrag der Stiftungspreis bestritten werden kann.

§ 2

Der Preis trägt den Namen "Förderpreis der Horst Wiehe-Stiftung". Er wird vergeben für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit über ein ausschliesslich botanisches Thema. Berücksichtigt werden nur Arbeiten junger Wissenschaftler/innen bis zur erfolgten Habilitation, aber auch hervorragende Dissertationen. Bei multipler Autorschaft soll der Preis an denjenigen fallen, der den entscheidenden wissenschaftlichen Beitrag geleistet hat. Die Autoren/innen können beliebiger Nationalität sein.

§ 3

Der Preis besteht aus:

  • Einer Urkunde, die den Namen des/der Preisträgers/in sowie den Titel der preisgekrönten Arbeit enthält und vom Präsidenten der Gesellschaft unterzeichnet ist.
  • Aus einem Geldbetrag von 1500,- (eintausendfünfhundert) Euro. Mit dem Anwachsen des Stiftungskapitals kann der Betrag schrittweise erhöht werden.

Der Preis kann auf zwei Preisträger verteilt werden.

§ 4

Der Preis wird erstmals 1993, künftig alle 2 Jahre verliehen. Ein Ertragsüberschuss, entstanden auch durch eine eventuelle Nichtverleihung des Preises, ist stets dem Stiftungskapital zuzuschlagen.

§ 5

Bei Anwachsen des Stiftungskapitals um jeweils 10.000,- (zehntauschend) Deutsche Mark ist die Dotation des Preises künftig um jeweils 1.000,- (eintausend) Deutsche Mark zu erhöhen, wenn es die Verzinsung erlaubt. Die Verwaltungskosten sind so niedrig wie möglich zu halten.

§ 6

Der Vorstand der Deutschen Botanischen Gesellschaft stellt gleichzeitig die Jury dar. Die Breite des Faches ist zu berücksichtigen. Die Jury entscheidet über die Verleihung des Preises mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 7

Der Preis wird auf der dem Entscheid der Jury folgenden Mitgliederversammlung der Gesellschaft/Botanikertagung durch den Präsidenten überreicht.

§ 8

Vorschläge zur Prämierung können von jedermann an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden. Man kann sich auch um den Preis bewerben.

§ 9

Die Satzung kann erstmals geändert werden, wenn das Stiftungskapital eine Höhe von 120.000,- (einhundertzwanzigtausend) EURO erreicht hat und die Dotation des Preises 10.000,- (zehntausend) EURO beträgt.

Im Namen der Deutschen Botanischen Gesellschaft dankt der Gesamtvorstand Herrn Horst Wiehe für diese grosszügige Stiftung, die eine weitere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unseres Fachgebietes ermöglicht.

_____________________

Satzung veröffentlicht in "BOTANICA ACTA", Band 104, A 9-10 (1991). Die Ausschreibung des Preises erfolgt in den Zeitschriften "Plant Biology" bzw. "Actualia" (früher: BOTANICA ACTA).

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