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Wilhelm Pfeffer-Preis der DBG
Für eine herausragende Dissertation aus dem gesamten Gebiet der Botanik verleiht die DBG den Wilhelm Pfeffer-Preis zur Anerkennung und Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Der Preis umfasst
- eine Urkunde, die den Namen der Preisträgerin bzw. des Preisträgers, den Titel der preisgekrönten Arbeit sowie ihren Erscheinungsort und das Erscheinungsdatum enthält und von der/dem Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes unterzeichnet ist.
- einen Geldbetrag in Höhe von 2500,- Euro
- einen Reiskostenzuschuss an die Preisträgerin bzw. den Preisträger zur Teilnahme an der Botanikertagung. Die Preisüberreichung findet während der Botanikertagung statt.
Eine Teilung des Preises ist ausgeschlossen.
Kandidaten vorschlagen
Vorschläge zur Auszeichnung einer Dissertation können nur von ordentlichen Mitgliedern und von Ehrenmitgliedern der Deutschen Botanischen Gesellschaft gemacht werden. Selbstvorschläge sind ausgeschlossen.
Die Vorschläge sind schriftlich zu begründen. Dissertation, Lebenslauf und gegebenenfalls Schriftenverzeichnis der/des Vorgeschlagenen sind jeweils dreifach beizufügen.
Die Preisträgerinnen oder Preisträger sollen an einer wissenschaftlichen Hochschule promoviert worden sein. Sie sollen zum Zeitpunkt ihrer Promotion in der Regel das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben (ggf. um Wehr-, Zivildienst- oder Kindererziehungszeiten verlängert). Die Promotion soll zum Stichtag der Einreichung der Vorschläge nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die Preisträgerin oder der Preisträger ist gehalten, im Anschluss an die Preisverleihung ihre preisgekrönte Arbeit in einem halbstündigen Vortrag vorzustellen, der in das Programm der Jahrestagung der Deutschen Botanischen Gesellschaft aufgenommen wird (Botanikertagung). Das Manuskript des Vortrages ist der Redaktion der Plant Biology zur Veröffentlichung einzureichen.
Begutachtung und Termin
Informationen über das Begutachtungs- und Auswahlverfahren sind der Satzung der Wilhelm Pfeffer-Stiftung zu entnehmen (erstmals publiziert in Plant Biology 7 (2005), Nr. 6, Seite N15-N17).
Der Vorschlag für den Pfeffer-Preis muss mit den vollständigen Unterlagen (jeweils in dreifacher Ausfertigung) jeweils bis zum 31. Januar an den im Ausschreibungstext genannten Person eingegangen sein.
| Zum Thema auf den DBG-Seiten |
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